Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan „AGB“) finden Anwendung auf sämtliche Beratungsleistungen, sonstige Dienstleistungen jeglicher Art sowie Handlungen oder Unterlassungen, die von Rechtsanwalt (fortan „RA“) Mag. Erik de Buck im Rahmen oder in Verbindung mit einer (potenziellen) Beauftragung durch einen Mandanten erbracht werden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Mandanten und RA Mag. Erik de Buck getroffen wurde (etwa eine schriftlichen Mandatsvereinbarung).
Diese AGB können zukünftig geändert werden und gelten jeweils in der aktuellen Fassung, die bei RA Mag. Erik de Buck aufliegen.
2. Mandatsumfang und Vollmacht
Der Umfang der von RA Mag. Erik de Buck für den Mandanten zu erbringenden Beratungsleistungen wird in einer schriftlichen Mandatsvereinbarung zwischen dem Mandanten und RA Mag. Erik de Buck definiert. Der Erfüllungsort der Beratung ist 2320 Schwechat.
Diese AGB gelten auch, falls keine ausdrückliche Mandatsvereinbarung abgeschlossen wurde; in diesem Fall gelten die von RA Mag. Erik de Buck erbrachten Leistungen als "Beratungsleistungen" im Sinne dieser AGB. Liegt eine Mandatsvereinbarung vor, so gelten diese AGB subsidiär.
Die Beratung erfolgt ausschließlich nach österreichischem Recht und umfasst keine wirtschaftlichen, steuerlichen, gebührenrechtlichen, buchhalterischen, bilanziellen oder regulatorischen Aspekte. Ebenso wenig beinhaltet sie technische, kaufmännische, finanzielle, umweltbezogene, versicherungsrechtliche oder sonstige nicht-rechtliche Fragestellungen.
RA Mag. Erik de Buck ist berechtigt, den Mandanten vor Gericht, außergerichtlich sowie vor Behörden zu vertreten, sofern dies zur Mandatserfüllung notwendig ist.
Die Pflichten von RA Mag. Erik de Buck enden mit der Beendigung des Mandats, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. RA Mag. Erik de Buck ist nicht verpflichtet, den Mandanten nach Beendigung des Mandats über Änderungen der Rechtslage oder deren Auswirkungen zu informieren. Dies gilt auch nach Abschluss eines einzelnen Projekts innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung.
3. Unterbevollmächtigung und Substitution
Vereinbart wird, dass sich RA Mag. Erik de Buck durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen kann (Unterbevollmächtigung). Im Fall vorübergehender Verhinderung darf RA Mag. Erik de Buck gemäß § 14 RAO den Auftrag oder einzelne Teilhandlungen an einen anderen Rechtsanwalt weitergeben (Substitution). Bei Unterbevollmächtigung oder Substitution an einen anderen Rechtsanwalt haftet der Substituent nur für Auswahlverschulden.
4. Kommunikation
Erklärungen von RA Mag. Erik de Buck an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Es kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder für RA Mag. Erik de Buck geeignet erscheinenden Weise korrespondiert werden, insbesondere auch über E-Mail mit jener E-Mailadresse, die der Mandant zum Zweck der Kommunikation bekannt gibt. Schickt der Mandant seinerseits E-Mails an RA Mag. Erik de Buck von anderen E-Mailadressen aus, so darf RA Mag. Erik de Buck mit dem Mandanten auch über diese E-Mailadressen kommunizieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden.
RA Mag. Erik de Buck ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
5. Honorar
Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, so kann RA Mag. Erik de Buck auf Basis des RATG, der AHK oder NTG wahlweise nach Einzelleistungen oder unter Heranziehung des Einheitssatzes oder eines Stundensatzes iHv € 350,00 (Euro dreihundertfünfzig) zzgl. USt zzgl. Barauslagen verrechnen, wobei jede angefangenen zehn Minuten zur Verrechnung gebracht werden.
Wurde ein Honorar vereinbart, das unter den Sätzen des RATG liegt, erhält RA Mag. Erik de Buck zumindest den vom Gegner erstrittenen Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann.
Sollte eine Honorarvereinbarung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und/oder den autonomen Honorarkriterien – “AHK” – der Ständigen Vertreterversammlung der Rechtsanwaltskammern Österreichs nach dem Stande der letzten Verlautbarung im Amtsblatt der Wiener Zeitung, vereinbart werden, wird ein Mindeststreitwert von € 21.200,00 der Abrechnung auch bei einem geringeren Streitwert zu Grunde gelegt. Sämtliche angefertigten Kopien und auszudruckenden E-Mails werden als Barauslagen zu je € 0,70 oder alternativ eine Barauslagenpauschale iHv netto € 25,00 je Causa verrechnet. Unabhängig davon, ob das Honorar gesetzlich festgelegt oder individuell vereinbart wurde, sind die gesetzliche Umsatzsteuer, notwendige und angemessene Spesen (wie Fahrtkosten, Telefon, Telefax, Kopien) sowie im Namen des Mandanten verauslagte Kosten (z. B. Gerichtsgebühren) hinzuzurechnen.
Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass eine von RA Mag. Erik de Buck vorgenommene, nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Schätzung der voraussichtlichen Honorarkosten unverbindlich ist und keinen verbindlichen Kostenvoranschlag darstellt. Da der tatsächliche Umfang der anwaltlichen Leistungen naturgemäß nicht im Voraus exakt bestimmt werden kann, sind solche Schätzungen lediglich als Orientierung zu verstehen. Termine, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, können mit einem Betrag von netto EUR 125,00 (Eiro einhundertfünfundzwanzig) zuzüglich USt. in Rechnung gestellt werden. Die Erstellung von Honorarnoten und die damit verbundene Abrechnung werden dem Mandanten nicht gesondert in Rechnung gestellt. Eine Ausnahme gilt jedoch für Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen in andere Sprachen als Deutsch, sofern diese auf Wunsch des Mandanten erfolgen. Ebenso wird – sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht – der Aufwand für Briefe an den Wirtschaftsprüfer des Mandanten verrechnet, insbesondere wenn darin Informationen zu laufenden Verfahren, eine Risikoeinschätzung für Rückstellungen oder eine Aufstellung offener Honorare zum Abschlussstichtag enthalten sind.
Die Abrechnung kann monatlich, quartalsweise oder bei (Teil-)Beendigung des Mandats oder des jeweiligen Projekts erfolgen, nach Wahl von RA Mag. Erik de Buck.
Gerät der Mandant mit der Zahlung des gesamten oder eines Teils des Honorars in Verzug, ist er verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen. Für Verbraucher wird ein Verzugszinssatz von 6 % pro Jahr vereinbart. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich ist der Mandant verpflichtet, RA Mag. Erik de Buck den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Schaden, insbesondere notwendige Mahn- und Inkassokosten, zu ersetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach § 1333 ABGB, bleiben hiervon unberührt.
Gerichtliche und behördliche Kosten (Barauslagen) sowie durch die Beauftragung Dritter entstehende Spesen können von RA Mag. Erik de Buck nach eigenem Ermessen direkt an den Mandanten zur Begleichung weitergeleitet werden.
Erteilen mehrere Mandanten gemeinsam einen Auftrag in derselben Rechtssache, haften sie gesamtschuldnerisch für sämtliche Forderungen des Rechtsanwalts, die daraus entstehen.
Kostenersatzansprüche des Mandanten gegenüber dem Gegner werden in Höhe des Honoraranspruchs von RA Mag. Erik de Buck mit ihrer Entstehung an diesen abgetreten. RA Mag. Erik de Buck ist berechtigt, diese Abtretung dem Gegner jederzeit mitzuteilen.
Rechnungen sind in Euro ausgestellt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig und können auch elektronisch übermittelt werden.
6. Rechtsschutzversicherung
Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, ist er verpflichtet, RA Mag. Erik de Buck unverzüglich darüber zu informieren und – sofern verfügbar – die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Die Mitteilung einer bestehenden Rechtsschutzversicherung sowie die Einholung einer Deckungszusage durch RA Mag. Erik de Buck berühren den Honoraranspruch von RA Mag. Erik de Buck gegenüber dem Mandanten nicht. Dies stellt insbesondere kein Einverständnis von RA Mag. Erik de Buck dar, sich mit der von der Versicherung geleisteten Zahlung als vollständige Vergütung zufriedenzugeben.
RA Mag. Erik de Buck ist nicht verpflichtet, sein Honorar direkt bei der Rechtsschutzversicherung einzufordern. Er kann das gesamte vereinbarte Entgelt unmittelbar vom Mandanten verlangen.
7. Umgang mit Daten und Interessenskonflikten
RA Mag. Erik de Buck unterliegt als Rechtsanwaltskanzlei der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die RA Mag. Erik de Buck vom Mandanten erhält, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Mandant erkennt jedoch an, dass RA Mag. Erik de Buck für die Verarbeitung bestimmter Informationen externe Dienstleister (z. B. für Hosting und Videokonferenzen) heranzieht. Weiters genehmigt der Mandant die grundsätzliche Mitteilung an Dritte, dass eine Beratung des Mandanten nach österreichischem Recht erfolgt, insbesondere für Zwecke der Kollisionsüberprüfung, in Fachpublikationen oder potentiellen Mandanten gegenüber.
Der Mandant stimmt zu, dass RA Mag. Erik de Buck gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte oder Mitteilungen an Behörden im Namen des Mandanten erteilen kann.
Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von RA Mag. Erik de Buck dürfen von der Kanzlei bereitgestellte Informationen, einschließlich Beratungsleistungen und Dokumente, nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden.
RA Mag. Erik de Buck ist in der Regel datenschutzrechtlicher Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mandanten und deren Mitarbeiter. Details dazu sind in der Datenschutzerklärung ersichtlich, welche zur Aushändigung bereit ist. Falls RA Mag. Erik de Buck ausnahmsweise als Auftragsverarbeiter handelt, wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Der Mandant nimmt zur Kenntnis, dass RA Mag. Erik de Buck vor der Annahme eines Mandats eine Prüfung auf Interessenkonflikte gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchführt.
Sollte der Mandant von einem bestehenden oder potenziellen Interessenkonflikt Kenntnis erlangen, ist er verpflichtet, RA Mag. Erik de Buck umgehend schriftlich darüber zu informieren.
Falls während des Mandats ein Interessenkonflikt auftritt und gesetzliche Vorschriften die Fortführung der Tätigkeit untersagen, hat RA Mag. Erik de Buck das Recht, das Mandat mit sofortiger Wirkung zu beenden. In diesem Fall übernimmt RA Mag. Erik de Buck keine Haftung für etwaige daraus resultierende Kosten oder Verluste.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von RA Mag. Erik de Buck für Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Beratung oder sonstigen Pflichten, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für diese Schäden auf maximal EUR 400.000 (Euro vierhunderttausend) begrenzt.
Jegliche Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, immaterielle Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Ansprüche Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
RA Mag. Erik de Buck haftet zudem nicht für Schäden, die 1.) durch Dritte im Zusammenhang mit der Beratung verursacht wurden, 2.) wenn die Beratung nicht nach österreichischem Recht erfolgte oder 3.) wenn die Beratung nicht im vereinbarten Auftragsumfang enthalten ist.
Eine Haftungsbeschränkung eines anderen Beraters führt nicht zu einer Erhöhung der Haftung von RA Mag. Erik de Buck. Deren Wissen oder Handlungen werden Rechtsanwalt Mag. Erik de Buck nicht zugerechnet.
Weder Geschäftsführer, Partner, Anwälte, Konzipienten, noch sonstige Berater oder Mitarbeiter von RA Mag. Erik de Buck haften gegenüber Mandanten oder Dritten. Eine solche Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Verjährung / Präklusion
Soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungs- oder Präklusivfristen gelten, verfallen sämtliche Ansprüche gegen RA Mag. Erik de Buck, wenn sie nicht binnen sechs Monaten, bei Verbrauchern binnen eines Jahres, gerichtlich geltend gemacht werden.
10. Mandatsbeendigung
Das Mandat kann vom Mandanten jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. RA Mag. Erik de Buck kann das Mandat nach Maßgabe der Rechtsanwaltsordnung sowie gemäß Punkt 5.7 kündigen.
Im Falle einer Kündigung wird RA Mag. Erik de Buck die bis dahin erbrachten Leistungen umgehend abrechnen.
11. EU-Meldepflichtgesetz
Mit dem EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG") wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 in österreichisches Recht umgesetzt. Diese Regelung verpflichtet Intermediäre (§ 3 Z 3 EU-MPfG) und – subsidiär – relevante Steuerpflichtige (§ 3 Z 9 EU-MPfG) zur Meldung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen an die Steuerbehörden. Verstöße gegen diese Vorschriften können nach § 49c FinStrG sanktioniert werden.
Unter bestimmten Umständen kann RA Mag. Erik de Buck als Intermediär verpflichtet sein, eine meldepflichtige Gestaltung gemäß EU-MPfG zu melden. Sollte RA Mag. Erik de Buck in Österreich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, entfällt diese Meldepflicht, sofern keine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht erfolgt. In einem solchen Fall geht die Meldepflicht nach § 12 Z 2 EU-MPfG auf den relevanten Steuerpflichtigen über. Falls kein Intermediär vorhanden ist, kann die Meldepflicht auch direkt beim Steuerpflichtigen liegen (§ 12 Z 1 EU-MPfG).
Der Mandant verpflichtet sich, RA Mag. Erik de Buck bestmöglich bei der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten gemäß EU-MPfG zu unterstützen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Pflichten gemäß den vereinbarten Stundensätzen und Konditionen abgerechnet.
RA Mag. Erik de Buck weist darauf hin, dass die in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen allgemeiner Natur sind und keine umfassende rechtliche Beurteilung oder abschließende Darstellung aller gesetzlichen Verpflichtungen darstellen. Insbesondere können aus diesem Abschnitt keine Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Meldepflicht gezogen werden.
12. Sonstiges
Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in 2320 Schwechat.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommt.
Ansprüche des Mandanten gegen RA Mag. Erik de Buck sind nicht übertrag- oder abtretbar.
